• Wachau

DAC-Verordnungen

Die niederösterreichischen DAC-Verordnungen („Districtus Austriae Controllatus“) stehen für klar definierte Herkunft und Stilistik. Sie legen fest, welche Rebsorten, Ausbaustile und Qualitätskriterien für die jeweiligen Weinbaugebiete gelten. So machen die DAC-Regeln den typischen Charakter jeder Region erkennbar und bieten Weinliebhaber*innen verlässliche Orientierung – von Klassik bis Reserve.

Wichtige Elemente der Verordung:

  • Gebietsspezifische Regeln: Jedes Gebiet (z.B. Wagram, Kamptal, Kremstal) hat eigene Regeln, die Rebsorten (z.B. Grüner Veltliner, Riesling, Zweigelt), Mindestalkoholgehalt, Trockenheit, Ausbau (z.B. Holzfass) und Lagerfristen festlegen.
  • Etikettierung: Klare Vorgaben für die Angabe der Herkunft, die Schriftgröße von „DAC“ und Gebietsnamen, sowie die Pflicht zur Angabe des Jahrgangs.
  • Ried und Reserve: Regeln für die Bezeichnung von Lagen (Rieden) und Weinen, die strengere Kriterien erfüllen (Reserve).
  • Sensorische Prüfung: Weine müssen eine staatliche Prüfnummer erhalten, die durch eine sensorische Verkostung bestätigt wird